Beratungsprinzipien

Die Beratung erfolgt:
- systemisch zum Wohl von Personen und der Allgemeinheit
- situativ und individuell
- problem- und lösungsorientiert
- kostenlos
- vertraulich nach den Reglungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie, die seit 2017 als deutsches Recht gilt
Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache.
Sicherheitsrelevanz
In der Öffentlichkeit und in den Amtssprachen wird der Begriff der Sicherheitsrelevanz verwendet, um auf Gefahren für Personen und Sachen hinzuweisen, so im Zusammenhang mit schweren Straften, extremistischen und terroristischen Bestrebungen und Aktionen.
Die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH und damit ihre Initiativen und Projekte handeln sowohl für die Beratenden als auch für die Allgemeinheit für den Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, ihre Persönlichkeitsrechte, die politisch-gesellschaftlichen Grundordnung und den inneren Frieden. Insofern werden Sachverhalte und Personen in der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH und ihren Initiativen als sicherheitsrelevant bewertet und daraufhin der Clearing- und Beratungs- sowie Coachingprozess ausgerichtet.
Sicherheitsrelevanz liegt vor, wenn Artikulationen und Verhalten von Personen, Gruppen und Bewegungen, deren Bestandteil diese Personen sind, bekannt werden, die strukturell oder im Einzelfall belegbar extremistischen Ideologien, politisch-ideologisch-religiöse Handlungsdynamiken und extremistisch intendierten Gewaltprozessen zugeordnet werden können, die eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grund- und Rechtsordnung, Personen und Sachen darstellen können und damit Erfordernisse der Präemption weiter extremistischen und kriminellen Handelns und der gefahrenabwehrenden Deradikalisierung auslösen (Wagner 2018).“
Die Sicherheitsrelevanz wird durch den Träger ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH in jedem Beratungsfall geprüft, bewertet und festgestellt sowie den Beratungsnehmenden mitgeteilt, damit sie ihre eigene Stellung zu Gefahr gemäß ihren ethischen Lebensprinzipien bestimmen und ihr Verhalten danach ausrichten können. Eine Mitteilung an Sicherheit- und Justizbehörden erfolgt im Falle § 138 StGB sowie im Falle eine Rechtspflicht vorliegt, über die die Ratsuchenden informiert werden; in allen anderen Fällen nur in Abstimmung mit den Ratsuchenden. Es erfolgt eine Beratung darüber, welche Art und Schwere der Sicherheitsrelevanz in der Bewertung durch die jeweilige Beratungsstelle und den Trägerbeauftragten für Sicherheitsfragen vorliegen, welche Erfordernisse und Möglichkeiten zu Maßnahmen zu deren Abbau und Beseitigung sichtbar sind und zu welchen Schritten zu raten ist.
Die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH ist keine Sicherheit- oder Justizbehörde, ist ihnen nicht zugehörig und unterliegt nicht deren Direktions-/Weisungsrecht. Die Kontakte zu diesen Behörden und Gerichten richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Alle Informationen, die an Dritte zu Personen und Sachverhalten an Dritte weitergegeben werden sollen, werden von den zu Beratenden genehmigt oder – bevorzugt – von ihnen selbst vorgenommen.