Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Die Arbeit und die Hilfen von HAYAT-Deutschland und seiner Initiativen und Projekte dienen der Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden gem. Artikel 1-19 GG Bundesrepublik Deutschland. Zugleich beachtet wird der Schutz der Grundrechte von Extremismus betroffener Dritter, soweit es in der grundsätzlichen und situativen Macht der für die Beratungsarbeit beauftragt Handelnden steht, und die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten erfolgt nach allen Regeln der Sicherheit. Es gilt das europäische und deutsche Datenschutzrecht. Es wird mit der Informationsordnung der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH gesichert.

Sofern keine ausdrückliche schriftliche und zeugenschaftlich zu bestätigende Ermächtigung, Beauftragung, Vollmacht vorliegt, werden keine Informationen an Dritte gegeben. Das betrifft insbesondere auch staatliche Behörden, Ämter, Polizeien, Nachrichtendienste, Justizorgane, Gerichte, die zur Datenerlangung verpflichtet oder daran interessiert sind.

Die Informationspflichten der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH oder in deren Auftrag Tätigen ergeben sich aus Ermächtigungen, Beauftragungen und Vollmachten, ohne diese, aus der Anzeigepflicht zur Abwendung unmittelbar drohender schwerer Verbrechen. Das ergibt sich aus der Regelung nach § 138 StGB, wonach wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten werden kann, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat und dies nicht anzeigt. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden.

Eine andere relevante Informationspflicht ergibt sich aus den Regelungen zu Aussagen von Zeugen im Strafprozess: Strafprozeßordnung, 1. Buch – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 150), 6. Abschnitt – Zeugen sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht, so aus beruflichen Stellung heraus vorliegt.

System Web-Akte

Zum verstärkten Datenschutz wird allen Rat- und Hilfenehmern angeboten, am verschlüsselten Schutz-, Kommunikation und Dokumentensystem – Web-Akte – teilzunehmen und mit gesicherten Sachakten, Dokumenten und Daten zu arbeiten, auf die Dritte keinen Zugriff haben.
Es besteht damit die Möglichkeit, den Überblick über den Schrift- und Datenverkehr jeglicher Art in den relevanten Angelegenheit zu behalten.
Es besteht über das Internet jederzeit geschützter Zugriff auf die Unterlagen und Korrespondenzen.

Hinweis: Sie erhalten vom System nach Anforderung im System oder per Telefonat, SMS … Brief oder E-Mail eine Einladung per E-Mail zur Einrichtung und Teilnahme an der für Sie eingerichteten Web-Akte.

Formular

Transparenz

HAYAT-Deutschland und seine Initiativen und Projekte stellen ihre Arbeitsweise transparent dar.

Im Falle von Evaluationen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Nachweisen und Verwendungsprüfungen werden nach dem Gebot der Vorausschau keine Informationen zu Personen und Sachverhalten eröffnet, freigegeben oder vermittelt, die Rat- und Hilfesuchende, Mitarbeitende, Helfer und Partner, die den Lebens- und Arbeitsfrieden, Freiheit und Würde, Leben und Gesundheit Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden können. Das betrifft auch rechtliche Informationsfreiheitsforderungen (Informationsfreiheitsgesetze), die wie Angaben zu spezifischen Arbeitsmethoden ein betrieblich geschütztes Informationsgut (Betriebsgeheimnis) darstellt.

Investigatives Vorgehen von Medien gegen Rat- und Hilfesuchende, Mitarbeitende, Helfer und Partner, die den Lebens- und Arbeitsfrieden, Freiheit und Würde, Leben und Gesundheit Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden können, wird zurückgewiesen und ggf. rechtlich durch den Träger verfolgt und öffentlich beklagt.